Immobilen-Erbschaft
Immobilie geerbt... was nun?
Diskret und vertrauensvoll setzen wir uns mit Ihnen zusammen und klären für Sie Ihren Immobilien-Nachlass. Sämtliche Arbeiten und Abwicklungen, die im Zuge des Verkaufs Ihrer geerbten Immobilie anfallen, werden von uns koordiniert. Wir helfen Ihnen allumfassend in dieser schwierigen Situation.
- Wir arbeiten eng mit ortsansässigen Notaren zusammen.
- Wir kümmern uns um die vollständige Räumung Ihrer geerbten Immobilie. Dies beinhaltet das Ausräumen, das Entsorgen sowie die Reinigung der Immobilie.
- Wir bewerten Ihre Immobilie und beschaffen hierfür notwendige Unterlagen
- Professionelle Präsentation Ihrer Immobilie
- Verkauf Ihrer Immobilie
Die Erbschaft der Immobilie
kann zur Last werden
… diese Last können wir Ihnen abnehmen. Menschen sind oft durch Trauer, örtliche Entfernung, oder auch mangelnde Kenntnis in Nachlassfragen nicht in der Lage die Erbschaft abzuwickeln und die Überforderung wirkt lähmend. Wir helfen Ihnen allumfassend und arbeiten mit einem Netzwerk seriöser und hochprofessioneller Partner.
Diskret und vertrauensvoll setzen wir uns mit Ihnen zusammen und klären für Sie Ihren Immobilien-Nachlass. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen in dieser Situation mehr Zeit für sich zu haben.
Rufen Sie uns an!
Notartermin
Wir bereiten für den Notartermin alles vor und besorgen alle grundbuchamtlichen Unterlagen die noch fehlen könnten.
Um den Kauf rechtskräftig abzuschließen, fertigt der Notar Ihrer Wahl einen kostenpflichtigen Vertragsentwurf an. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gern bereit, diesen mit Ihnen vor dem Notartermin zu besprechen.
Sie benötigen zum Notartermin nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steueridentifikationsnummer. Alles andere ist bis dahin durch uns veranlasst worden.
Wir begleiten Sie selbstverständlich zu Ihrem Notartermin. Bevor der Notar den Kauf mit Unterschrift und Siegel beurkundet, beantwortet dieser gern eventuelle letzte Fragen zum notariellen Vertrag, um eventuelle Änderungen vertraglich einzubinden. Durch die Unterschrift verpflichtet sich nun der Käufer zur Zahlung und der Verkäufer zur Übergabe der Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Notar veranlasst und überwacht nunmehr alle notwendigen Schritte von der Auflassungsvormerkung bis zur Eintragung in das Grundbuch. Wir kennen die Reihenfolge des Ablaufes und erörtern Ihnen diese gerne vorab.
Zur offiziellen Übergabe der Immobilie begleiten wir Sie gern.